Was das Gesetz verlangt
Nach § 5 ArbSchG muss der Arbeitgeber die Gefährdungen ermitteln, die mit der Arbeit verbunden sind, und dabei auch psychische Belastungen berücksichtigen. Dazu gehören die Beurteilung, die Ableitung von Maßnahmen, deren Umsetzung, die Wirksamkeitskontrolle und die Dokumentation.
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) nennt typische Merkmalsbereiche: Arbeitsinhalt, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen, Arbeitsumgebung und neue Arbeitsformen.
Warum viele Beurteilungen wenig bewirken
Häufig wird ein Fragebogen ausgefüllt, ein Bericht erstellt und abgelegt. Die Ursachen der Belastung bleiben unverändert.
- Beschäftigte antworten vorsichtig, wenn sie sich nicht sicher fühlen, offen zu sprechen
- Ergebnisse werden nur unternehmensweit gemittelt und verdecken belastete Teams
- Maßnahmen setzen beim Einzelnen an statt bei Arbeitsmenge, Rollen und Führung
- Niemand ist für die Umsetzung verantwortlich, und es gibt keinen Termin zur Überprüfung
Unser Vorgehen
Wir verbinden die gesetzliche Beurteilung mit Daten auf Teamebene zu Arbeitsbelastung, Führung und psychologischer Sicherheit. So sehen Sie, wo Belastung entsteht und welche Veränderungen am meisten bewirken.
- Prüfung Ihres bisherigen Vorgehens
- Anonyme Erhebung mit Mindestgruppengrößen zum Schutz der Beschäftigten
- Workshops mit Teams und Führungskräften zur Ableitung von Maßnahmen
- Klare Verantwortliche, Termine und eine Wirksamkeitskontrolle