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Psychische Gefährdungsbeurteilung

Psychische Gefährdungsbeurteilung, die zu echten Veränderungen führt

Seit 2013 verlangt das Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich, dass Arbeitgeber auch psychische Belastungen bei der Arbeit beurteilen. Viele Organisationen erfüllen die Pflicht auf dem Papier. Wir helfen Ihnen, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die ehrliche Ergebnisse liefert und konkrete Maßnahmen auslöst.

Was das Gesetz verlangt

Nach § 5 ArbSchG muss der Arbeitgeber die Gefährdungen ermitteln, die mit der Arbeit verbunden sind, und dabei auch psychische Belastungen berücksichtigen. Dazu gehören die Beurteilung, die Ableitung von Maßnahmen, deren Umsetzung, die Wirksamkeitskontrolle und die Dokumentation.

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) nennt typische Merkmalsbereiche: Arbeitsinhalt, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen, Arbeitsumgebung und neue Arbeitsformen.

Warum viele Beurteilungen wenig bewirken

Häufig wird ein Fragebogen ausgefüllt, ein Bericht erstellt und abgelegt. Die Ursachen der Belastung bleiben unverändert.

  • Beschäftigte antworten vorsichtig, wenn sie sich nicht sicher fühlen, offen zu sprechen
  • Ergebnisse werden nur unternehmensweit gemittelt und verdecken belastete Teams
  • Maßnahmen setzen beim Einzelnen an statt bei Arbeitsmenge, Rollen und Führung
  • Niemand ist für die Umsetzung verantwortlich, und es gibt keinen Termin zur Überprüfung

Unser Vorgehen

Wir verbinden die gesetzliche Beurteilung mit Daten auf Teamebene zu Arbeitsbelastung, Führung und psychologischer Sicherheit. So sehen Sie, wo Belastung entsteht und welche Veränderungen am meisten bewirken.

  • Prüfung Ihres bisherigen Vorgehens
  • Anonyme Erhebung mit Mindestgruppengrößen zum Schutz der Beschäftigten
  • Workshops mit Teams und Führungskräften zur Ableitung von Maßnahmen
  • Klare Verantwortliche, Termine und eine Wirksamkeitskontrolle

Passende Leistungen

Die Leistungsseiten sind auf Englisch. Die Beratung ist auf Deutsch und Englisch möglich.

Häufige Fragen

Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung Pflicht?
Ja. Nach § 5 ArbSchG muss jeder Arbeitgeber in Deutschland psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einbeziehen. Diese Seite ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung.
Wie oft muss die Beurteilung wiederholt werden?
Das Gesetz nennt keinen festen Rhythmus. Sie sollte bei wesentlichen Veränderungen wie Umstrukturierungen und in regelmäßigen Abständen überprüft werden.
Können Sie die Beurteilung auch auf Englisch durchführen?
Ja. Wir arbeiten auf Deutsch und Englisch, was besonders für internationale Unternehmen mit gemischten Teams hilfreich ist.